Im Notfall
Bei dieser Seite handelt es sich um eine Informationsseite von Tierarztpraxen, die sich zu einem Notdienstring zusammengeschlossen haben, der Markkleeberg und den Raum südlich von Leipzig umfasst.
Es handelt sich um eine Rufbereitschaft, weshalb eine telefonische Anmeldung zwingend erforderlich ist.
Tierärztlicher Notdienst Leipzig-Südraum
https://www.tierarzt-notdienst-suedraum-leipzig.de/
Übersicht der Notdienste im Südraum-Leipzig
Klinik für Kleintiere der Universität Leipzig
https://www.kleintierklinik.uni-leipzig.de
An den Tierkliniken 23, 04103 Leipzig
Ab dem 1. August 2023 kann die Klinik für Kleintiere der Universität Leipzig wieder einen 24-stündigen Notdienst für kritisch kranke Patienten anbieten.
Tel. 0341- 9738711
(tägl. Terminsprechstunde)
Tel. 0341- 9738781 (Notdienst)
Tierärztlicher Notdienst Leipzig
https://www.notdienst-tierarzt-leipzig.de
Übersicht der Notdienste in der Nacht und am Wochenende in Leipzig
Kleintierklinik Dr. Meisinger
https://www.kleintierklinik-meisinger.de
Notdienst Tag und Nacht ausschließlich für lebensbedrohliche Fälle
Zeitzer Straße 9A in 08451 Crimmitzschau
Tel. 03762/ 2234
Tierärztliche Notfallambulanz Leipzig
Papiermühlstrasse 6, 04299 Leipzig, Telefon: 0341/ 99 99 17 40
Öffnungszeiten: Mo – Do 19.00 – 06.00 Uhr und Freitag 19.00 Uhr – Montag 06.00 Uhr durchgängig
Tierklinik Dr. Kühn in Panitzsch bei Leipzig (Tag und Nacht)
https://www.tierdoctor-online.de
Carl-Benz-Straße 2 in 04451 Borsdorf
Tel: 034291/ 316000
Bereitschaftsdienst ausschließlich für lebensbedrohliche Fälle
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt. Die Regelungen traten am 14.02.2020 in Kraft.
Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro + MwSt. bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.